Gefährdeter Personenkreis

In Anbetracht der Tatsache, dass einzelne Berufsbilder deutlich stärker im Focus stehen, wenn es um Einschränkungen der Erwerbsminderung geht, lässt sich ein Teil des gefährdeten Personenkreise herausarbeiten. Berufe, in denen ein hoher Anteil körperlicher Arbeit maßgebend zu seien scheint, gehören in jedem Fall dazu – wie eben Bergleute oder Hilfsarbeiter. Allerdings ist es notwendig, diesen Zusammenhang genauer zu betrachten. Warum? Es ist an dieser Stelle wichtig, nicht nur die Häufigkeit bzw. Quote der Erwerbsminderungen im Auge zu behalten. Vielmehr geht es darum, auch die Ursachen in dieses Gesamtbild einzufügen. Eine hohe körperliche Anstrengung führt auf den ersten Blick wahrscheinlich zu Beschwerden mit dem Muskel- und Skelettsystem sowie zu Unfällen. Allerdings steckt hinter den Zahlen mehr. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind es Bergleute, welche prozentual dem höchsten Risiko von einschneidenden Einschränkungen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit ausgesetzt sind. Zwar zeigen die Erfahrungen, dass Beschwerden im Muskel- und Skelettsystem tatsächlich für diesen Beruf ein Problem darstellen können. Allerdings kommt ein weiteres Risiko hinzu – die Staub- und Schadstoffbelastung. Das Ergebniss können Einschränkungen im Bereich der Atemwege (Silikose, Asbestose) sein.

Gefährdung hängt von individuellen Risiken ab

Die Gefährdung im Rahmen der Berufsunfähigkeit hängt also von unterschiedlichen Faktoren ab. Es gehört auch dazu, nicht nur gesundheitliche Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, die offensichtlich sind. Allergien auf bestimmte Stoffe können genauso zum Risiko der Berufsunfähigkeit führen wie beispielsweise ein diagnostizierte Krebserkrankungen oder schwere Verletzungen nach einem Unfall. Gerade in den vergangenen Jahren hat dieses Risiko scheinbar zugenommen. Welchen Umfang berufsbedingte Allergien annehmen können, zeigt ein Blick auf die Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherung. Gekennzeichnet mit den BK-Kennziffern 4301 (allergische obstruktive Atemwegserkrankungen) und 5101 (allergische Erkrankungen der Haut), machten beide im Jahr 2011 insgesamt 27.134 Fälle aus. Im Rahmen aller Verdachtsanzeigen ergibt sich daraus eine Quote von 38 Prozent. Berufsgruppen, die nach Ansicht der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) besonders stark vom Risiko allergischer Erkrankungen im Beruf betroffen sein können, sind unter anderem:
  • Bäcker und Konditoren,
  • Bauarbeiter,
  • Maler und Lackierer,
  • Friseure,
  • Metall verarbeitende Berufe,
  • sowie Pflege- und Gesundheitsberufe.
Personen, die bereits an einer Allergie leiden (z. B. eiIndner Pollenallergie) müssen in diesem Zusammenhang mit hoher Wahrscheinlichkeit ein höheres Risiko in Bezug auf weitere Unverträglichkeiten in Kauf nehmen.
BK.-Nr.

1995

2000

2005

2010

2011

4301

4.992

3.746

2.014

2.045

2.078

5101

20.622

20.431

16.529

23.596

25.056

Häufigkeit, mit der für ausgewählte Jahre der Verdacht für Allergien der Atemwege und Haut in der gesetzlichen Unfallversicherung angezeigt wurde (Quelle: DGUV-Statistiken für die Praxis 2011) Letzten Endes ist die Abgrenzung eines Risiko-Personenkreises nicht allein über den ausgeübten Beruf möglich bzw. sinnvoll. Es spielt eine Rolle, welchen individuellen Risiken Personen ausgesetzt sind und inwiefern persönliche Präferenzen die Berufsunfähigkeit begünstigen können. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass es vor allem psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen sind, die im Rahmen der Erwerbsminderung den größten Anteil haben. Eine Tatsache im Hinterkopf zu behalten ist in jedem Fall sinnvoll: Es geht gerade in der Vorsorge nicht nur darum, die Häufigkeit an sich zu berücksichtigen, sondern der Schaden, welcher im Ernstfall eintreten kann. Und in Bezug auf die Berufsunfähigkeit sind deren finanzielle Folgen erheblich. Online-Tarifvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung