Vorsorge

Berufsunfähigkeit hat auf den Alltag Betroffener erhebliche Auswirkungen. Fällt das bisherige Einkommen – ganz oder teilweise – weg, droht häufig der soziale Abstieg. Rechnungen können nicht mehr gezahlt werden oder Kredite, etwa für das erst kürzlich bezogene Eigenheim, lassen sich ohne Einnahmen nicht mehr tilgen. Selbst wenn Arbeitnehmer in ihrer Erwerbsfähigkeit soweit gemindert sind, dass ein Anspruch auf die Erwerbesminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht, reicht diese in der Regel kaum aus, um alle Kosten zu decken.

Staatliche Vorsorge unzureichend

Beispielsweise kann ein heute 42-jähriger Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern mit einem durchschnittlichen Monatseinkommenvon 2.700 Euro und einem Einstieg ins Berufsleben mit 20 Jahren gerade einmal mit rund 970 Euro rechnen – als volle Erwerbsminderungsrente (bei 22 Entgeltpunkten). Bei einer Restarbeitsfähigkeit von mehr als drei aber weniger als sechs Stunden halbiert sich dieser Betrag. Betrachtet man das durchschnittliche Zugangsalter bei den Renten wegen Erwerbsminderung von 50,5 Jahren im Jahr 2011, ergibt sich immer noch ein deutlicher Einkommensverlust. Es zeigt sich an dieser Stelle deutlich, dass die staatliche Unterstützung im Zusammenhang mit einer Erwerbsminderung unzureichend ist. Für das obige Beispiel würde sich eine Einkommenslücke von etwa 36 Prozent ergeben. Als weiteres Problem kommt an dieser Stelle hinzu, dass die finanzielle Abhängigkeit der Familie gerade im Alter zwischen 30 und 50 Jahren besonders hoch ist.
Geburtsdatum Eintritt Erwerbsleben Monatsbrutto Volle Erwerbsminderungsrente
– ledig, kein Kind (West) 1978 1997 2.500 Euro 922 Euro
– ledig, kein Kind (Ost) 1965 1983 1.800 Euro 655 Euro
– verheiratet (West) 1982 2002 2.900 Euro 1.044 Euro
– verheiratet, (Ost) 1970 1988 3.500 Euro 1.274 Euro
Fiktive Beispiele zur Höhe der Erwerbsminderungsrente für verschiedene Versicherungsnehmer. Deutlich werden die erheblichen Versorgungslücken, die sich aus bereits aus der vollen Erwerbsminderungsrente ergeben. Der Nachwuchs ist meist noch im schulpflichtigen Alter bzw. hat die Ausbildung noch nicht abgeschlossen. Und nicht selten steht in dieser Situation den Familien auch nur ein Einkommen zur Verfügung.

Versicherungsschutz oft nicht ausreichend

Eigentlich sollte aus diesen Tatsachen heraus klar sein, wo und in welchem Umfang vorgesort werden muss. Leider passen Anspruch und Wirklichkeit in vielen Haushalten nicht zusammen. Während zum Beispiel der Hausrat oder die private Haftung eine gewisse Aufmerksamkeit in Versicherungsfragen genießen und eine große Zahl an Haushalten hier abgesichert ist, verzichten viele nach wie vor auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zahlen für das Jahr 2007 sprechen zum Beipiel davon, dass gerade einmal 24 Prozent der Haushalte über eine entsprechende Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit verfügen. Andere Schadenversicherungen, wie etwa die private Unfallversicherung, sind dagegen häufiger vertreten. Das Problem: Die Unfallversicherung leistet nur im Fall bestimmter Ursachen. Gesundheitsschäden müssen den Versicherten durch versicherte Unfälle entstanden sein. Das gesundheitliche Risiko durch Krankheiten bleibt in dieser Variante der Schadenversicherung dagegen völlig unberücksichtigt. Zahlen für das Jahr 2008 sprechen in diesem Zusammenhang von 31 Prozent aller Haushalte, die einen entsprechenden Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgeschlossen haben.

Individuelle Risiken versichern

Eine generelle Empfehlung für den Abschluss einer BU-Versicherung kann dennoch nicht ausgesprochen werden. Es zählt nach wie vor das Credo, individuelle Risiken zu versichern. Warum? Beschäftigte , die beispielsweise bereits das 55. Lebensjahr überschritten haben, und weder für Kinder unterhaltspflichtig sind oder Baufinanzierungen bestreiten müsssen, gehen unter anderen Voraussatzung an die Vorsorge heran als junge Familien. Letztere haben im Vergleich dazu ein vollkommen unterschiedliches Interesse an der Absicherung. Besonders, wenn neben dem Nachwuchs noch Zahlungsverpflichtungen aus Finanzierungsgeschäften hinzukommen, wiegt ein Ausfall der Erwerbsfähigkeit doppelt schwer. Zumal im Vergleich beider Situationen das Alter eine erhebliche Rolle spielt. Die Grenze für einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit zieht der 2. Januar 1961. Im Jahr 2012 wäre ein Rentenanspruch nach § 240 SGB VI also für alle Betroffenen mit 52 Jahren durchsetzbar. Damit ist für diesen Personenkreis die Vorsorge im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung von weniger großer Bedeutung. Denn das SGB VI legt die Messlatte hier deutlich niedriger als im Fall der Erwerbsminderungsrente für jüngere Beschäftigte. Nach § 240 des 6. Sozialgesetzbuches ist nicht die allgemeine Erwerbsfähigkeit ausschlaggebend, sondern die Verminderung im Vergleich zu Personen mit ähnlicher Ausbildung, ähnlichen Fähigkeiten und Kenntnissen. Anhand der Gegenüberstellung unterschiedlicher Ausgangspositionen lässt sich klar ablesen, dass grundsätzlich die individuelle Lebenssituation darüber entscheidet, ob eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wirklich notwendig bzw. sinnvoll ist. An diese Form der Absicherung denken sollten vor allem:
  • junge Familien mit Kindern,
  • Haushalte mit nur einem Einkommen,
  • Familien mit hohen Zahlungsverpflichtungen (wegen Baufinanzierungen usw.),
  • und Personen, die keinen Anspruch mehr auf eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI haben.
Übrigens: Je später sich Verbraucher für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, umso teurer wird der Versicherungsschutz. Im Vergleich zwischen einem 30- und 50-jährigen Antragsteller können die monatlichen Mehrkosten – bei gleicher Versicherungsleistung – um einen dreistelligen Eurobetrag höher für den älteren Versicherungsnehmer ausfallen.
Weiterführende Links: Online-Tarifvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung