BU-Versicherung als Zusatzversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung

Berufsunfähigkeit kann teuer werden. Ein Credo, welches man durchaus wörtlich nehmen darf. Kostet sie doch nicht nur den Job, sie führt mitunter in eine Spirale des sozialen und finanziellen Abstiegs. Vorsorge ist deshalb keineswegs falsch, sondern vielmehr wesentlicher Baustein für das Sicherheitsnetz im Alltag. Neben der selbständigen BU-Versicherung wird der Markt nach wie vor von Zusatzversicherungen geprägt. Inwiefern ist deren Abschluss sinnvoll? Und welche Punkte können für Versicherte zu einem Stolperstein werden? Grundsätzlich ist die Trennung überall dort zu empfehlen, wo die Hauptversicherung nur einen geringen Nutzen hat. Eine Risikolebensversicherung dürfte für Singles eher von zweifelhaftem Wert sein. Die Rentenversicherung lohnt sich eher. Welchen Vorteil bietet die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung letztlich dem einzelnen Versicherungsnehmer genau? Grundsätzlich vorteilhaft wäre eine Absicherungsvariante, die neben der BU-Rente und einer Befreiung von der Beitragszahlungspflicht ein weiteres Detail enthält: die Fortzahlung der Prämien zur Hauptversicherung. Der Grund für den Sinn einer solchen Kopplung ist einfach. Ohne eine entsprechende Klausel müssten Betroffene aus der BU-Rente ihre Beiträge, beispielsweise für eine Rentenversicherung, zusätzlich tragen. In Anbetracht der mitunter doch erheblichen finanziellen Einschränkungen selbst bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente würden die Belastungen schnell überfordern. Mit dem Wegfall der Beitragszahlungspflicht schlagen Versicherte also zwei Fliegen mit einer Klappe. Wichtig: Es kommt nicht nur darauf an, dass Versicherungsunternehmen ihre Kunden von der Pflicht zur Beitragszahlung – auch für die Hauptversicherung – befreien. Vielmehr muss der Versicherer den Vertrag in diesem Fall so stellen, als würden weiterhin Prämien gezahlt. Dies betrifft deren:
  • Rückkaufswert
  • Versicherungsleistung und
  • die Überschussbeteiligungen
Eine Kombination aus Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich aber noch aus einem anderen Grund rechnen. Aufgrund der steuerlichen Betrachtung eröffnen sich hier Möglichkeiten für eine höhere Berücksichtigung des Beitrags zur BU-Versicherung in der Einkommenssteuer – wenn der BU-Schutz beispielsweise mit einer Basisrente kombiniert wird. Dass viele Experten trotz dieser vermeintlichen Pluspunkte den Kombipaketen eine Absage erteilen, hat Gründe. Es ist immer fraglich, ob die Leistungen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wirklich den Anforderungen gerecht werden. Auf der anderen Seite kann die Kopplung bei finanziellen Schwierigkeiten zu einem echten Problem werden. Wie schneiden die Formen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in diesem Zusammenhang im Einzelnen ab?

Formen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die Verknüpfung anderer Versicherungen mit einem Berufsunfähigkeitsschutz taucht sehr häufig in Verbindung mit Renten- und anderen kapitalbildenden Versicherungen auf. Die Hauptversicherung verfolgt den Ansparvorgang als Ziel, die BU-Versicherung dient als Sicherheitsnetz. Häufig werden auf dem Versicherungsmarkt Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen in Kombinationen mit:
  • Kapitallebensversicherungen
  • Risikolebensversicherungen
  • Rentenversicherungen
  • und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) angeboten.
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