Belgien

Unfallversicherung Belgien

Inhaltsübersicht


Arbeitnehmer aus Deutschland, die innerhalb Belgiens beschäftigt werden, unterliegen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen hier der Sozialversicherung. Dazu gehört auch die Absicherung gegen Arbeitsunfälle sowie das Auftreten von Berufskrankheiten. Im Gegensatz zu Deutschland und einigen seiner Nachbarn trennt die belgische Sozialversicherung allerdings beide Versicherungsfälle voneinander.
Leistungsbereich Leistungsart
Sachleistungen – medizinische Behandlung ambulant und stationär, Pflege – Behandlung beim Zahnarzt – Arzneimittel – Heil- und Hilfsmittel – Prothesen/Implantate/Laborkosten – Kuren und Rehamaßnahmen – Transportkosten – bei Behandlungen nach Unfällen fallen u. U. Selbstbeteiligungen an
Geldleistung Versicherte – Tagegeld (1/365) in Höhe von 90 Prozent des Grundlohns – Verletztenrenten werde in Abhängigkeit der MdE gestaffelt bzw. mit Abschlägen an Versicherte ausgezahlt – Kapitalisierung möglich, unter Angabe von Gründen – zusätzliche Entschädigung bei Anspruch auf Pflege durch Dritte
Geldleistung Angehörige – Hinterbliebenenrente an Partner in Höhe von 30 % Grundlohn – Hinterbliebenenrente an: Halbwaisen in Höhe von 15 % (Obergrenze bei 45 %) Vollwaisen in Höhe von 20 % (Obergrenze bei 60 %) – Rente an Angehörige in aufsteigender Linie nach Familienverhältnissen gestaffelt – Überführungskosten, Bestattungsgeld bei Tod durch Versicherungsfall
Zusammenfassung zur Unfallversicherung in Belgien (Hinweis: Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden in der sachlichen Zuständigkeit getrennt behandelt) Gegenstand der eigentlichen Unfallversicherung im Rahmen der Sozialversicherung ist der Arbeitsunfall, welcher auch den Wegeunfall erfasst. Die Voraussetzungen für den Arbeitsunfall sind in Belgien klar definiert, er muss:
  • durch ein plötzliches Ereignis ausgelöst werden,
  • einen Gesundheitsschaden nach sich ziehen
  • und in unmittelbaren Zusammenhang zur Beschäftigung stehen/sich während der Arbeit ereignen.
Diesbezüglich umreist der belgische Zweig der Unfallversicherung übrigens klar eine Trennung zwischen Freizeit und Arbeit. Letztere gilt als angetreten, sobald sich der Versicherte der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterwirft (der Versicherungsschutz kann daher auch bei Betriebsfeiern usw. gelten). In Bezug auf die Tragung des Beitrags gelten übrigens ähnliche Regelungen wie in den Nachbarstaaten – die Unternehmen bringen die Prämien zu 100 Prozent (ohne Beteiligung der Beschäftigten) auf. In Bezug auf die Beitragshöhe geht Belgien allerdings einen anderen Weg als Deutschland, die Prämien werden am Bruttoquartalslohn bemessen.
Bestandteil Unfallversicherung Arbeitgeberanteil (Bruttoquartalslohn)
Absicherung Arbeitsunfall 0,30 Prozent
Absicherung Berufskrankheit 1,00 Prozent
Sonderbeitrag Arbeitsunfall 0,02 Prozent
Sonderbeitrag Asbestfonds 0,01 Prozent

Arbeitsunfall vs. Berufskrankheit in Belgien

In Deutschland werden Arbeitsunfall und Berufskrankheit als Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung de facto zusammengefasst. In Belgien gelten diesbezüglich abweichende Regelungen. Zwar ist grundsätzlich für die obligatorische Absicherung der Arbeitgeber zuständig. Aufgrund der sachlichen Trennung zwischen Arbeitsunfall und Berufskrankheit entstehen mit der Beschäftigung in Belgien aber unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche. Die Anmeldung in Bezug auf den Arbeitsunfall erfolgt bei einem anerkannten Versicherungsunternehmen, die Aufsicht führt der Fonds für Arbeitsunfälle (Fonds voor arbeidsongevallen, Fonds des accidents du travail), welcher eine Unterlassung der Meldung durch den Arbeitgeber sanktionieren kann und ersatzweise Leistungen erbringt, wenn Beschäftigte nicht bei einem Versicherungsunternehmen versichert sind. Der Bereich der Berufskrankheiten untersteht in Belgien dagegen dem Fonds für Berufskrankheiten (Fonds voor de beroepsziekten, Fonds des maladies professionnelles), der neben Beschäftigten der privaten Wirtschaft auch Studenten und Schüler sowie Beschäftigte der Verwaltung absichert. Aufgrund der sachlichen Trennung sind im Versicherungsfall unterschiedliche Wege bezüglich der Durchsetzung von Ansprüchen zu gehen.

Leistungen der Unfallversicherung

Trotz der Trennung zwischen den beiden grundlegenden Versicherungsfällen im belgischen Zweig der Unfallversicherung können Versicherte, die einen Arbeits-/Wegeunfall erleiden bzw. an einer Berufskrankheit erkranken, Leistungen in Anspruch nehmen. Diese erstrecken sich in beiden Fällen nicht nur auf die Unterstützung der Versicherten in Bezug auf die Heilbehandlung und Rehabilitation, sondern auch auf Entschädigungen für Erwerbsminderung bzw. bei Tod an die Hinterbliebenen.

Leistungen bei einem Arbeitsunfall

Grundsätzlich werden im Fall eines Arbeitsunfalls durch den zuständigen Träger der Versicherung:
  • die Kosten der Heilbehandlung (stationär und ambulant),
  • die Kosten für Arzneimittel,
  • Kosten für Heil- und Hilfsmittel,
  • sowie die Kosten für Pflegemaßnahmen übernommen.
Hinweis: In Bezug auf die Wahlfreiheit der behandelnden Ärzte können die Versicherungsträger in Belgien Einschränkungen machen, indem sie einen eigenen medizinischen Dienst einrichten. Zudem werden Leistungen nur im Rahmen bestimmter Grenzen übernommen. Leistungen, welche darüber hinaus in Anspruch genommen werden, müssen Versicherte selbst finanzieren (vergleichbar mit dem System GKV/IGeL in Deutschland). Tritt durch den Arbeitsunfall eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ein, erhalten die Versicherten über diesen Zeitraum Tagegelder als Übergangsleistung und bei bleibender Erwerbsminderung eine Rente, welche jährlich angepasst wird. Wie sehen die Leistungen im Einzelnen aus? Entsteht durch einen Arbeitsunfall eine vorübergehende volle Arbeitsunfähigkeit, haben Beschäftigte einen Anspruch auf die Zahlung einer Einkommensersatzleistung. Diese richtet sich nach dem Grundlohn, welchen der Versicherte im Jahr vor dem Unfall erhalten hat, ist in der Höhe allerdings gedeckelt – und zwar in Höhe des maximalen Grundlohns von 37.545,92 Euro (Stand: 2011). Darüber hinaus erzielte Gehälter werden für die Berechnung des Tagegeldes als Einkommensersatz nicht berücksichtigt. Zur Auszahlung kommt als Tagegeld ein 1/365 von 90 Prozent des Grundlohns. Diese Leistung wird ab dem Tag des Arbeitsunfalls gezahlt, für den Unfalltag selbst wird ein konkreter Lohnersatz für die verlorenen Arbeitsstunden geleistet. Durch die Aufteilung des Grundlohns bei der Zahlung als Tagegeld werden Leistungen für jeden Kalendertag – also auch Wochenenden – ausgezahlt. Tritt die Situation ein, dass durch ärztliches Attest eine teilweise Arbeitsfähigkeit festgestellt wird (über einige Stunden pro Woche/Tag oder bei veränderter Tätigkeit), wird seitens der Versicherung die Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach dem Unfall als Entschädigung ausgezahlt.
Grundlohn 90 Prozent ausgezahltes Tagegeld
37.545,92 Euro 33.791,33 Euro 92,58 Euro
6.067,83 Euro 5.461,05 Euro 14,96 Euro
42.563,20 Euro 38.306,88 Euro (gedeckelt in Höhe maximaler Grundlohn mit 33.791,33 Euro als Bemessungsgrundlage) 92,58 Euro
27.245,00 Euro 24.520,50 Euro 67,18 Euro
Übersicht zu den ausgezahlten Tagegeldern bei vorübergehender vollständiger Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall (Maximal-Grundlohn: 37.545,92 Euro; Mindest-Grundlohn: 6.067,83 Euro; Quelle: sozialesicherheit.be Stand 2011) Wie sehen die Leistungen aber für den Fall aus, dass Versicherte nicht nur vorübergehend eine Erwerbsminderung erfahren, sondern ein bleibender Schaden durch den Arbeitsunfall zurückbleibt? In diesem Fall erhalten Versicherte eine Rente, die einmal im Jahr an die allgemeinen Rahmenbedingungen angepasst wird. Ausschlaggebend für die Höhe dieser Verletztenrente sind der Grad der Erwerbsminderung bzw. der vor dem Unfall erhaltene Grundlohn, die beide für die Rentenberechnung zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kennt die Versicherung in Belgien unterschiedliche Unfähigkeitsklassen, und zwar:
  • von einer MdE in Höhe von weniger als 10 Prozent,
  • zwischen einer MdE von 10 und 16 Prozent,
  • von einer Erwerbsminderung zwischen 16 Prozent bis 19 Prozent,
  • von einer MdE von mehr als 19 Prozent.
Diese Unterteilung der Erwerbsminderungen hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Renten, da sich je nach MdE-Grad Abschläge auf die Verletztenrente aus Belgien ergeben können.
MdE von weniger als 10 Prozent (gilt für Arbeitsunfälle ab dem 01. Januar 1988) – die Auszahlung erfolgt einmal pro Jahr – die Rente ist nicht indexgebunden Abschlag i. v. H. von 50 Prozent, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit fünf Prozent nicht übersteigt.
Abschlag i. v. H. von 25 Prozent, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit fünf Prozent übersteigt, nicht aber mehr als 10 Prozent erreicht
MdE zwischen 10 und 16 Prozent – Rente indexgebunden – Auszahlung ab 01. Januar 1988 monatlich keine Abschläge
MdE zwischen 16 und 19 Prozent – Rente indexgebunden – Auszahlung ab 01. Januar 1988 monatlich keine Abschläge
MdE von mehr als 19 Prozent – Rente indexgebunden – Auszahlung ab 01. Januar 1988 monatlich keine Abschläge
Übersicht zu den Rentenklassen bei bleibender Erwerbsminderung in Belgien Rentenanspruch (p. a.)
Grundlohn (p. a.) MdE
37.500 Euro 7,5 Prozent 2.812,50 Euro/2.109,38 Euro (nach Abschlag v. 25 %)
37.500 Euro 3,5 Prozent 1.312,50 Euro/656,25 Euro (nach Abschlag v. 50 %)
37.500 Euro 25 Prozent 9.375 Euro
37.500 Euro 75 Prozent 28.125 Euro
Rechenbeispiele zur Erwerbsminderungsrente in Belgien nach einem Arbeitsunfall Anders als in Deutschland und vielen Nachbarn der EU gilt in Belgien keine MdE-Grenze, bis zu deren Erreichen der Versicherte keinen Anspruch auf Leistungen hat. Ähnlich den Nachbarn kann eine Rente aus Belgien kapitalisiert werden – in Höhe von einem Drittel des Rentenanspruchs, sobald die Minderung der Erwerbsfähigkeit 19 Prozent erreicht. Hinweis: Die Teilkapitalisierung ist nicht ohne Weiteres, sondern nur auf Grundlage bestimmter Gründe möglich, die im Zuge des Antragsverfahrens dargelegt werden müssen. Versicherte, die nach dem Arbeitsunfall auf die Pflege durch Dritte im Alltag angewiesen sind, können zusätzliche Entschädigungsleistungen in Anspruch nehmen (Entschädigung für die Hilfe einer Drittperson), die höchstens dem 12-fachen monatlichen Mindesteinkommen entspricht.

Leistungen an Hinterbliebene

Neben den Leistungen, die Versicherte nach einem Arbeitsunfall in Anspruch nehmen können, entstehen Ansprüche auch dann, wenn Beschäftigte durch einen Arbeits- oder Wegeunfall ums Leben kommen. Hier werden den Hinterbliebenen:
  • Bestattungs- und Überführungskosten,
  • Renten für Witwen/Witwer,
  • Renten für hinterbliebene Kinder
  • sowie Renten für Eltern, Enkelkinder und Geschwister zugestanden.
Damit ein Anspruch des hinterbliebenen Ehe-/Lebenspartners entsteht, darf die Ehe weder geschieden sein noch die Partner getrennt gelebt haben. Sollte die Verbindung erst nach dem Arbeitsunfall entstanden sein, muss sie mindestens ein Jahr vor dem Tod zu bestehen bzw. ein Kind hervorgebracht haben. Sind die Bedingungen für die Witwen-/Witwerrente erfüllt, entsteht ein Anspruch in Höhe von 30 Prozent des Grundlohns (die Rente wird lebenslang gewährt). Kinder des Versicherten haben im Todesfall durch einen Arbeitsunfall Anspruch auf eine Waisenrente, die:
  • für Halbwaisen bei 15 Prozent des Grundlohns
  • und für Vollwaisen bei 20 Prozent des Grundlohns liegt.
Die Rentenleistungen für Kinder sind gedeckelt, bei Halbwaisen liegt der Höchstbetrag bei 45 Prozent des Grundlohns, für Vollwaisen steigt er auf 60 Prozent (scheidet eines der Kinder aus den Rentenleistungen wegen des Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen aus, werden die Leistungen für verbleibende Kinder der Höhe nach angepasst). Die Rentenzahlung ist bis zum Ende des 18. Lebensjahres begrenzt. Neben hinterbliebenen Partnern und Kindern haben auch:
  • Eltern (Versicherte ohne rentenberechtigtes Kind),
  • Enkel und
  • Geschwister des Versicherten Anspruch auf Renten, sofern keine weiteren Anspruchsberechtigten vorhanden sind und die Begünstigten vom Versicherten Unterhalt bezogen haben.
Die Rentenberechnung berücksichtigt in diesem Zusammenhang die familiäre Situation des Versicherten, sind rentenberechtigte Kinder vorhanden, wirkt sich dies mindernd auf die Ansprüche von Eltern, Geschwistern usw. aus.
Grundlohn: 32.168,58 Euro
Witwen-/Witwerrente (30 Prozent) 9.650,57 Euro
Vollwaisenrente (20 Prozent) 6.433,72 Euro
Halbwaisenrente (15 Prozent) 4.825,29 Euro
Rente Eltern (ohne Partner und Kind; 20 Prozent) 6.433,72 Euro (pro Elternteil)
Rente Eltern (Partner, ohne Kind; 15 Prozent) 4.825,29 Euro (pro Elternteil)
Rechenbeispiele zu den Hinterbliebenenleistungen in Belgien nach einem Arbeitsunfall

Leistungen bei Berufskrankheit in Belgien

Berufskrankheiten gehören in Belgien im engeren Sinn nicht zum Aufgabenbereich der Unfallversicherung, spielen im Arbeitsalltag dennoch eine erhebliche Rolle. Generell wird bezüglich der Diagnose einer Berufskrankheit in Belgien zwischen zwei unterschiedlichen Ansatzpunkten unterschieden – dem offenen und dem Listensystem. Letzteres beruht – ähnlich der Situation in Deutschland – auf einer festgelegten Liste von Berufskrankheiten, welche einen Anspruch auf Leistungen begründen. Hinweis: Die Liste der Berufskrankheiten in Belgien umfasst rund 150 Nennungen. Unterschiede zum deutschen Pendant bestehen etwa im Bereich der Infektionskrankheiten, in Belgien werden konkrete Krankheitsbilder genannt. Hinzu kommt, dass bei einer Erkrankung, welche dem Listensystem zufällt, von einer Berufskrankheit ohne den zwingenden ursächlichen Zusammenhang gesprochen wird, es wird von einem Zusammenhang zwischen Exposition und gesundheitsschädigender Wirkung ausgegangen. Darüber hinaus kennt das belgische System der Absicherung gegenüber Berufskrankheiten mit dem offenen System einen zweiten Weg. Hierbei spielt die Ursächlichkeit der Erkrankung eine Rolle. Liegen die Ursachen maßgeblich in der beruflichen Tätigkeit und sind Beschäftigte ihnen stärker ausgesetzt als die Allgemeinheit, kann von einer Berufskrankheit gesprochen werden. Wie sehen die Leistungen für Versicherte aber im Fall eine entsprechenden Diagnosestellung aus?

Sachleistungen bei einer Berufskrankheit

In den Grundzügen entsprechen die Leistungen bei einer Berufskrankheit jenen, die Beschäftigte im Fall eines Arbeitsunfalls erhalten. Eine Tatsache, die besonders im Bereich der Geld-/Entschädigungsleistungen gilt. In Bezug auf die Sachleistungen, also die Behandlungen beim Arzt, Kosten für Arznei-, Hilfs- und Heilmittel unterscheiden sich Berufskrankheit und Arbeitsunfall aber. Der Fonds für Berufskrankheiten (Fonds voor de beroepsziekten, Fonds des maladies professionnelles) übernimmt im Fall einer Behandlung, welche für den Versicherten eine Selbstbeteiligung beinhaltet, diesen Aufwand, sofern die Behandlung seitens der belgischen Krankenkassen anerkannt wird oder sie als Bestandteil der Therapie von Berufskrankheiten eingestuft wurde.

Geldleistungen bei einer Berufskrankheit

In Bezug auf die Geldleistungen, die Beschäftigte in Belgien beim Auftreten einer Berufskrankheit in Anspruch nehmen können, sind Arbeitsunfall und Berufskrankheit weitgehend miteinander vergleichbar. So steht den Betroffenen:
  • bei vorübergehender voller Arbeitsunfähigkeit ein Tagegeld in Höhe von 90 Prozent des Grundlohns (unter Beachtung der gesetzlichen Ober- und Untergrenzen),
  • bei vorübergehender teilweise Arbeitsunfähigkeit die Einkommensdifferenz zwischen dem Gehalt vor und nach dem Auftreten der Berufskrankheit,
  • bei dauernder voller/teilweiser Erwerbsminderung eine Rente unter Berücksichtigung von Grundlohn und Grad der Erwerbseinschränkung (Anpassung der Rente entsprechend den vergleichbaren Leistungen bei einem Arbeitsunfall) zu.
Verstirbt der Versicherte infolge der Berufskrankheit, leistet der Fonds für Berufskrankheiten in Form:
  • der Überführungskosten an den Ort der Bestattung,
  • eines Bestattungsgeldes in Höhe des 30-fachen Tageslohns des Versicherten
  • einer Rentenleistung für Witwen/Witwer/Lebenspartner sowie Kinder
Hinweis: Für die Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit muss diese für einen Zeitraum von mindestens 15 Tagen bestehen und der Anspruch per Antrag in diesem Zeitraum geltend gemacht werden. Bezüglich der Leistungen bei einer dauerhaften MdE gilt eine maximale Rückwirkungsfrist von 120 Tagen für den Beginn des Leistungsanspruchs gegen den Fonds für Berufskrankheiten (Fonds voor de beroepsziekten, Fonds des maladies professionnelles). Neben den reinen Rentenleistungen, welche das verlorene Einkommen ersetzen, können Betroffene, die durch das Auftreten der Berufskrankheit in der Bewältigung des Alltags gehindert sind, Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ansprechpartner in Belgien

Aufgrund der Unterschiede bzw. der Trennung zwischen dem Arbeitsunfall und der Berufskrankheit gestaltet sich die Situation der Ansprechpartner in Belgien entsprechend. Während für das Unfallgeschehen der Fonds für Arbeitsunfälle (Fonds voor arbeidsongevallen, Fonds des accidents du travail) bzw. der vom Arbeitgeber bestimmte Versicherer zuständig und Ansprechpartner ist, wechselt die Zuständigkeit mit der Berufskrankheit und geht auf den Fonds für Berufskrankheiten (Fonds voor de beroepsziekten, Fonds des maladies professionnelles). Hinweis: Die Unfallmeldung hat in Belgien an den Arbeitgeber zu erfolgen, dem anschließend acht Tage Zeit bleiben, das Unfallgeschehen dem Versicherungsträger mitzuteilen. Unterlässt der Arbeitgeber die Unfallmeldung, kann dies vom Versicherten nachgeholt werden.
Fonds für Arbeitsunfälle Fonds voor arbeidsongevallen Troonstraat 100 BE-1050 Büssel
Fonds für Berufskrankheiten Fonds voor de beroepsziekten Avenue de l’Astronomie 1 BE-1210 Brüssel
Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland Alte Heerstraße 111 53757 Sankt Augustin
BG RCI Verbindungsstelle Belgien Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie – Verbindungsstelle Postfach 10 04 29 44704 Bochum
Versicherer, die in Belgien die Absicherung gegen Arbeitsunfälle übernehmen
Axa Belgium Axa Belgium Vorstlaan 25 BE-1170 Brüssel
AG Insurance Emile AG Insurance Emile Jacqmainlaan 53 BE-1000 Brüssel
DEXIA Insurance Belgium DEXIA Insurance Belgium Livingstonelaan 6 BE-1000 Brüssel
Ethias Ethias Rue des Croisiers 24 BE-4000 Liège
Federale Verzekering Federale Verzekering Stoofstraat 12 BE-1000 Brüssel
Fidea Fidea Van Eycklei 14 BE-2018 Antwerpen
Generali Belgium Generali Belgium Louizalaan 149 Postbus 1 BE-1050 Brüssel
K.B.C. Verzekeringen K.B.C. Verzekeringen Professor Roger Van Overstraeten Plein 2 BE-3000 Leuven
Mensura Mensura Zaterdagplein 1 BE-1000 Brüssel
Mercator Verzekeringen Mercator Verzekeringen Posthofbrug 16 BE-2600 Antwerpen
P. & V. Gemeenschappelijke Kas P. & V. Gemeenschappelijke Kas Koningsstraat 151 BE-1210 Brüssel
P. & V. Verzekeringen CVBA P. & V. Verzekeringen CVBA Koningsstraat 151 BE-1210 Brüssel
Securex Securex MP Center – Brouwerijsstraat 1 BE-9031 Drongen
Vivium Vivium Koningsstraat 153 BE-1210 Brüssel
Kontaktadressen zur Unfallversicherung in Belgien (Versicherer nach Angaben des Fonds voor arbeidsongevallen; Stand 2012) Button Versicherungsvergleich