Wer muss sich gesetzlich absichern?

Das 7. Sozialgesetzbuch regelt nicht nur, welche Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung im Versicherungsfall zu erbringen hat, sondern auch, für welche Personen die Absicherung verbindlich geregelt ist. Der Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung ergibt sich aus § 2 SGB VII und umfasst ein breites Spektrum, angefangen vom Arbeitnehmer in Unternehmen, über Schüler und Auszubildende bis hin zu Personen, die selbständig im Gesundheitswesen tätig sind. Konkret gelten in der gesetzlichen Unfallversicherung als Pflichtversicherte:
  • Beschäftigte in Unternehmen, Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts,
  • Auszubildende, Schüler und Studenten,
  • Personen, die sich im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit etwaigen Prüfungen und Untersuchungen unterziehen,
  • Landwirte und deren Angestellte,
  • Küstenschiffer,
  • Personen im Pflege- und Wohlfahrtsbereich,
  • Personen im Ehrenamt,
  • Not-, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer,
  • Kinder im Rahmen der Betreuung in einer Tageseinrichtung,
  • Organspender,
  • sowie Teilnehmer am Freiwilligendienst aller Generationen und
  • Beschäftigte in den deutschen Auslandsvertretungen (einschließlich Personen, die im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe tätig sind).
Dabei ist die Nennung von Versicherten in § 2 SGB VII nicht damit gleichzusetzen, dass sich diese bei der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. den einzelnen Trägern anmelden müssen und Beitragszahlungen zu leisten sind, sondern dass die Unfallversicherung im Versicherungsfall Leistungen zu erbringen hat. So wäre die Absicherung gegen Beitrag für Ersthelfer bei Verkehrsunfällen oder im Katastrophenschutz in der Praxis nicht zu gewährleisten. Daher fallen diese Personen automatisch durch die Ausübung der Tätigkeit unter § 2 SGB VII und sind somit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Unternehmer Beschäftigte Gesamt
BG BAU

67.909

2.470.934

2.538.843

BGHW

301.683

3.892.570

4.194.253

BG ETEM

111.789

3.533.387

3.645.176

VBG

106.036

8.977.802

9.083.838

BG RCI

8.005

1.219.442

1.227.447

BG Verkehr

129.513

1.291.703

1.421.216

BGN

52.757

3.274.800

3.327.557

BGHM

37.711

4.232.015

4.269.726

Übersicht zu den versicherten Unternehmern und Beschäftigten in den gewerblichen Berufsgenossenschaften im Jahr 2010 (Quelle: Zahlenbericht Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) Für Beschäftigte in Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben usw. erfolgt die Anmeldung bzw. Meldung der versicherten Personen durch den Unternehmer, dem gleichzeitig auch die Tragung der Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung für die beschäftigten Arbeitnehmer zufällt.

Verhältnis der im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesicherten Unternehmer zu den Arbeitnehmern in den gewerblichen Genossenschaften (Stand: 2010)
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