Die gewerblichen Berufsgenossenschaften

In Deutschland sind für Unternehmen aus Industrie, Handel und privater Verwaltung die 9 großen gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig. Deren Ursprung liegt in den Sozialgesetzen des ausgehenden 19. Jahrhunderts unter Reichskanzler Otto von Bismarck, der ursprünglich den Genossenschaften auch eine politische Rolle zugedacht hatte, die allerdings nicht verwirklicht wurde. Obwohl bereits mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Unfallversicherung am 1. Oktober 1885 57 Berufsgenossenschaften ihre Arbeit aufnahmen und deren Zahl über die Jahre immer weiter anwuchs, hat in der 2. Hälfte des letzten Jahrhunderts eine gegensätzliche Entwicklung eingesetzt – der Zusammenschluss mehrerer Berufsgenossenschaften. Damit wurde unter anderem erreicht, dass die örtlichen Zuständigkeiten zentralisierter gestaltet wurden. Ein Beispiel für diese Fusionsbestrebungen ist die BG Bau (Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft), die mit der Fusionssatzung aus dem Jahr 2005 aus der:
  • Bau-Berufsgenossenschaft Hamburg,
  • Bau-Berufsgenossenschaft Hannover,
  • Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen,
  • Bau-Berufsgenossenschaft Frankfurt am Main,
  • Südwestlichen Bau-Berufsgenossenschaft,
  • Württembergischen Bau-Berufsgenossenschaft ,
  • Bau-Berufsgenossenschaft Bayern und Sachsen und der,
  • Tiefbau-Berufsgenossenschaft entstanden ist.
Getragen werden die Leistungen und Präventionsmaßnahmen der gewerblichen Berufsgenossenschaften aus den Beiträgen der Mitgliedunternehmen, Versicherte zahlen in der gesetzlichen Unfallversicherung meist keinen Beitrag. Welche Unternehmen in die Zuständigkeit einer gewerblichen Berufsgenossenschaft fallen, lässt sich unter anderem den jeweils geltenden Satzungen der Genossenschaften entnehmen. Button Versicherungsvergleich