Träger der Leistungen

Grundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Siebente Sozialgesetzbuch, welches nicht nur umreißt, welche Ansprüche Versicherte bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit haben, sondern auch die Trägerschaften und Zuständigkeiten für einzelne Beschäftigungsbereich festlegt. Nach § 114 SGB VII sind für die Unfallversicherung:
  • Die gewerblichen Berufsgenossenschaften,
  • Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
  • sowie die Unfallkassen des Bundes, der Eisenbahn, von Post und Telekom bzw. der Länder und Gemeinden für die Tragung der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig.
Inwiefern die einzelnen Träger der Unfallversicherung im konkreten Fall zuständig sind, wird durch das SGB VII weiter präzisiert, etwa dahin gehend, dass Unternehmen in öffentlicher Hand nicht in den Aufgabenbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften fallen, sondern in die Zuständigkeit der öffentlichen Unfallkassen. Hinweis: Letztere sind auch für Kinder, Schüler und Studenten zuständig. Darüber hinaus richtet sich die konkrete Zugehörigkeit von Unternehmen/Versicherten nach der Satzung der einzelnen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen, die näher bestimmt, welche Branchen in den Zuständigkeitsbereich der UV-Träger fallen. So ist beispielsweise die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie nicht nur für die direkt an der Rohstoffgewinnung beteiligten Unternehmen, wie der Steine-Erden-Industrie, zuständig, sondern auch für Betriebe, die im Bereich Erkundung bzw. der geophysikalischen Bodenuntersuchung tätig sind.

Aufgabenbereich der UV-Träger

Grundsätzlich sind die einzelnen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Leistungsbereich der GUV zuständig, angefangen von den Maßnahmen der Heilbehandlung im Versicherungsfall über die Rehabilitation bis hin zur Unfall- und Berufskrankheitenverhütung. In dieser Funktion unterliegt den Trägern auch der Bereich Prävention sowie die Leistung an Hinterbliebene. Zudem werden von der gesetzlichen Unfallversicherung auch diverse Forschungseinrichtungen unterhalten, von denen einige in die Bereiche einzelner UV-Träger fallen – wie das Zentrallabor der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Button Versicherungsvergleich