Bauhelferunfallversicherung

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Nachbarschaftshilfe bringt viele Vorteile mit sich, birgt aber auch gewisse Risiken. Besonders deutlich tritt diese Situation zutage, wenn in Eigenleistung am Eigenheim Hand angelegt wird. Während Mitarbeiter von Baufirmen über die gesetzliche Unfallversicherung einen grundlegenden Schutz genießen, ist die Sicherheit der Bauherren bzw. die der vielen privaten Helfer immer noch ein weißer Fleck auf der Landkarte. Dass Unfälle beim Hausbau durchaus im Rahmen des Möglichen liegen, ergibt sich aus der Natur der Sache. Abseits der Standard-Fertighäuser sorgt ein Aus- und Umbau von Bestandsimmobilien für eine rege Bautätigkeit an Fassade, Dach und in den einzelnen Räumen. Unachtsamkeiten werden dabei schnell zum Risiko. Und können einen schweren Gesundheitsschaden nach sich ziehen. Die private Versicherungswirtschaft füllt diese Lücke mit der sogenannten Bauhelferversicherung. Wie sinnvoll ist dieses Versicherungsprodukt tatsächlich?

Bauhelfer der Berufsgenossenschaft melden

Arbeitnehmer sind in Deutschland durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten geschützt. Deren sachlicher Geltungsbereich geht aber noch wesentlich weiter – und erstreckt sich unter Umständen auch auf Bauhelfer. Hintergrund ist die rechtliche Stellung des Bauherren. In diesem Zusammenhang werden angehende Eigenheimbesitzer als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten bezeichnet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten. Als Unternehmer ist die entsprechende Berufsgenossenschaft für die Erfüllung der Schadenersatzansprüche zuständig. In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitsunfälle der Bauhelfer zumindest grundlegend auch im Rahmen privater Bauvorhaben abgesichert sind. Ausruhen können sich Bauherren auf diesem Versicherungsschutz dennoch nicht. Zu den Pflichten gehört nicht nur die Anmeldung des Bauvorhabens. Auch der Bereich Prävention sollte im Auge behalten werden. Verletzte Regeln und Pflichten können sonst zu Bußgeldern in fünfstelliger Höhe führen. Neben der Anmeldung des Bauvorhabens an die BG Bau müssen Bauherren auch die Beitragspflicht erfüllen. Letztere richtet sich in der Höhe nach der Zahl der Helferstunden. Angaben der BG Bau zufolge belaufen sich die Kosten:
  • in den neuen Bundesländern auf 2,07 Euro,
  • und in den alten Bundesländern auf 1,76 Euro pro Helferstunde.
Auf wen erstreckt sich der Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung genau? Generell werden davon alle Personen erfasst, die der Bauherr gegen ein Entgelt beschäftigt. Darüber hinaus greift der Versicherungsschutz aber auch dann, wenn Helfer wie Arbeitnehmer tätig werden. Dazu können:
  • Freunde,
  • Bekannte,
  • Arbeitskollegen,
  • Vereinskollegen
  • und Familienangehörige gehören.
Allerdings hat der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung Grenzen. Einerseits werden weder der Bauherr noch dessen Lebenspartner vom UV-Träger erfasst. Auf der anderen Seite greift die Versicherung bei sogenannten Gefälligkeitsleistungen nicht. Es fehlt in diesem Zusammenhang an einer arbeitnehmerähnlichen Funktion der Tätigkeit. Betroffenen Bauherren, die vor der Frage stehen, ob und in welchem Ausmaß die einzelnen Vorschriften gelten, wird empfohlen, sich seitens der Berufsgenossenschaft beraten zu lassen.

Vorteil der gesetzlichen Bauhelferversicherung

Die Ausdehnung der gesetzlichen Unfallversicherung stellt in der Praxis nicht nur einen grundlegenden Versicherungsschutz für alle Beteiligten sicher, sie hat einige wesentliche Vorteile. Aus Sicht der Bauherren gehört dazu, dass durch die Absicherung in einer Berufsgenossenschaft eventuelle Schadenersatzansprüche getragen werden. Helfer selbst wissen sich im Gegenzug nicht nur auf der Baustelle versichert, sondern auch auf dem Weg dorthin. Allerdings warten auf der anderen Seite auch einige Nachteile. So deckt die gesetzliche Unfallversicherung lediglich Leistungsfälle, wenn zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall ein innerer Zusammenhang besteht. Darüber hinaus werden Rentenleistungen erst dann erbracht, wenn ein Grad der Erwerbsminderung von 20 Prozent erreicht wird. Damit bleiben die Folgen von Unfällen teilweise unberücksichtigt. Hinzu kommen die verschiedenen Ausnahmen vom Versicherungsschutz. Neben der Tatsache, dass sowohl der Bauherr selbst und Gefälligkeitsleistungen nicht geschützt werden, sehen sich auch Helfer in unternehmerähnlichen Tätigkeiten diesem Risiko ausgesetzt. Weiterhin nicht immer einfach zu handhaben sind die Pflichten, welche sich für den Bauherren aus der rechtlichen Stellung als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ergeben. Gehen diese doch weit über das Anmelden der Bauarbeiten hinaus. Gerade das Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften, der Umgang mit Unfallmeldungen usw. kann zu weitreichenden Problemen führen. Rechte und Pflichten privater Bauherren als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten:
  • Anmeldung des Bauvorhabens
    • Bezeichnung des Bauvorhabens
    • Angabe der Anschrift der Baustelle
    • Angaben zum Baubeginn und –ende
  • Angaben zu den Bauhelfern
  • Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden
  • Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung (Sicherung der Baustelle usw.)
  • Meldung von Unfällen gemäß den rechtlichen Vorschriften
  • Einhaltung der Beitragspflicht gegenüber der versichernden Berufsgenossenschaft (regelmäßig BG Bau, Abweichungen u. U. möglich – etwa bei der Errichtung geförderten Wohnraums).
Im Gegenzug deckt der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung das Schadenersatzrisiko im Zusammenhang mit Arbeits- und Wegeunfällen.

Beitragshöhe der gesetzlichen Bauhelferversicherung

Bauherren müssen nicht nur ihre Bautätigkeit bereits im Rahmen der Vorbereitungen anmelden, es fallen für die Bauhelfer auch Beiträge an. Nach der Faustformel fallen in den Bundesländern entweder 2,07 Euro pro Arbeitsstunde oder 1,76 Euro an. Legt man diese Beträge der Summe aller geleisteten Arbeitsstunden zugrunde, ergibt sich nur ein Näherungswert. Die genaue Berechnung ergibt sich aus der Formel:
  • geleistete Arbeitsstunden x Entgelt x Beitragssatz
Für 2012 gibt die BG Bau für die fiktiven Entgelte in den alten Bundesländern 10,50 Euro und in den neuen Ländern 8,96 Euro je Arbeitsstunde vor. Der Beitragssatz liegt bei 19,6695 Prozent. Liegt die Summe der geleisteten Stunden durch die Bauhelfer bei 275 h, so ergibt sich eine Beitragssumme von:
  • 567,96 Euro in den alten Bundesländern und
  • 484,66 Euro in den neuen Bundesländern
für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten.

Die private Bauhelferversicherung

Eine gesetzliche Absicherung gegen Unfälle lässt sich im vorgegebenen Rahmen nicht für alle Bauhelfer realisieren. Zudem sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung eingeschränkt – besonders im Rahmen der Invaliditätsleistung. Häufig wird aus diesem Grund mit dem Abschluss privater Policen geworben. Allerdings wird deren Abschluss durchaus kritisch betrachtet. Einerseits überschneiden sich die Leistungen von privater Bauhelferversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung. Auf der anderen Seite gilt der Versicherungsschutz – anders als im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung – häufig nur während der Anwesenheit auf der Baustelle und nicht bereits auf dem Weg dorthin. Der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung kann sich dennoch lohnen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung – obwohl eine Pflichtabsicherung auch für Bauherren mit Eigenleistung – nicht alle helfenden Hände einschließt. Um Bauherr, Gefälligkeitsdienste und wie Unternehmer tätige Bauhelfer abzusichern, kann sich der Abschluss privater Tarife auszahlen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Einerseits erreicht der Jahresbeitrag zu freiwilligen gesetzlichen Unfallversicherung für den Bauherren mit 6.195 Euro durchaus ein beträchtliches finanzielles Ausmaß. Auf der anderen Seite kann ein Gesundheitsschaden gegenüber der privaten Bauhelferversicherung bereits ab dem ersten Prozent Invalidität geltend gemacht werden. Damit bietet diese gegenüber dem gesetzlichen Pendant einen echten Vorteil. Allerdings kann der Abschluss einer Bauhelferversicherung die gesetzliche Versicherungspflicht nicht ersetzen und befreit den Bauherren nicht von den Anmeldepflichten gegenüber der BG Bau.

Tipps zur Bauhelferversicherung

Im Zuge privater Bautätigkeiten wird oft knapp auf Kante genäht. Eine Tatsache, die auch auf die private Bauhelferversicherung zutrifft. Dennoch ist es angebracht, hier einen gewissen Spielraum einzukalkulieren. Schließlich gilt, dass Leistung auch Kosten verursacht. Es muss Betroffenen klar sein, was für den Versicherungsschutz zählt. Einerseits ist dies natürlich eine Frage der Versicherungssumme, die letztlich bei hohen Invaliditätsgraden den Einkommensausfall decken muss. Darüber hinaus spielt in besonderer Weise eine Rolle, welcher Versicherungsschutz bereits besteht. Bauherren mit eigener Unfallversicherung müssen nicht noch zusätzlich für die Bauphase vorsorgen, wenn es nur um die eigene Sicherheit geht. Als Unfallvorsorge ist eine Bauhelferversicherung dann ins Auge zu fassen, wenn:
  • Bauherren über keine eigene Vorsorge verfügen,
  • Bauhelfer (wie Unternehmer tätig, Gefälligkeitsdienste) überwiegend nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
Betrachtet man die Leistungen der Tarife, fällt allerdings auf, dass einige Bereiche eigentlich nicht zwingend zum Versicherungsschutz gehören müssen. Dies betrifft unter anderem das Krankenhaustagegeld und die Bergungskosten. Fazit: Baustellen stellen ein größeres Risiko dar. Für alle Helfer ist der Versicherungsschutz daher durchaus von Bedeutung. Eine generelle Empfehlung für den Abschluss der Bauhelferversicherung kann dennoch nicht gegeben werden – zumal Bauhelfer häufig unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Deren großer Vorteil ist und bleibt letztlich die Tatsache, dass auch eine eventuell nötige Heilbehandlung als Unfallfolge gedeckt wird. Inwiefern die private Bauhelferversicherung nötig ist, bleibt am Einzelfall zu prüfen. Button Versicherungsvergleich